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Während den kommenden Jahren werden wir mit verschiedenen Veränderungen im Bildungswesen konfrontiert werden.

Obenstehende Grafik illustriert die Themen, welche uns während dieser Amtsperiode beschäftigen werden, was uns wichtig ist, worüber wir diskutieren werden.

Der Schulrat setzt sich wie folgt zusammen:

Jonny Wüthrich; Monika Piazza (Gemeinderatsvertreterin); Danny D’Agostini Siegrist (Präsidentin); Ralf Mehli; Aline Schneider Meier 

Aufgaben des Schulrates

  • Der Schulrat ist den Schulen als politisch gewählte Behörde übergeordnet.
  • Der Schulrat nimmt die strategischen Aufgaben und das Controlling wahr. Er überlässt die operativen
    Aufgaben der Schulleitung.                            
  • Der Schulrat nimmt die Wahl der Schulleitung und die unbefristete Anstellung der Lehrerinnen und Lehrer vor.
  • Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
  • Der Schulrat vertritt gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung seiner Schule die Anliegen der Schülerinnen und Schüler, der     Erziehungsberechtigten, der Trägerschaft und des Kantons.
  • Der Schulrat ist innerhalb der Schule Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Der Schulrat ist Entscheidungsinstanz im Schulausschlussverfahren.

Gesetzliche Grundlagen für den Schulrat

  • Bildungsgesetz (SGS 640): II. Schulrat ; §§ 79 - 82
  • Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11): B. Schulrat ; §§ 67 - 69

Kontakt
Danny D’Agostini Siegrist
Präsidentin Schulrat
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